Schattenhierarchie nach dem Closing

Wenn der Verkäufer bleibt, wer führt dann eigentlich das Unternehmen?


Viele Unternehmenskäufe sehen eine Übergangsphase vor. Der bisherige Inhaber bleibt noch sechs, zwölf oder achtzehn Monate an Bord. Er stellt Kunden vor, übergibt Wissen und sorgt dafür, dass die Organisation nicht abrupt ihre wichtigste Bezugsperson verliert.
Das klingt vernünftig und ist es häufig auch.
Schwierig wird es, wenn zwar die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, nicht aber die Autorität im Unternehmen.
Der Käufer trägt nach dem Closing die wirtschaftliche Verantwortung. Die Mitarbeitenden orientieren sich jedoch weiterhin am früheren Inhaber. Schließlich kennt er die Kunden, die informellen Abläufe und jene Entscheidungen, die nie in einem Handbuch festgehalten wurden. Kommentiert er eine neue Maßnahme nur mit einem skeptischen Blick, kann das mehr Wirkung entfalten als eine offizielle Anweisung der neuen Geschäftsführung.
So entsteht eine zweite Führungsebene, ohne Organigramm, aber mit erheblichem Einfluss.

Auch für den Verkäufer ist diese Situation anspruchsvoll. Jahrelang war es seine Aufgabe, einzugreifen, wenn etwas nicht funktionierte. Nun soll er beobachten, wie andere entscheiden, womöglich anders, als er es selbst getan hätte. Dass Loslassen schwerfällt, ist keine Charakterschwäche. Es ist eine nachvollziehbare Folge langjähriger Verantwortung.

Gerade deshalb sollte die Übergangsphase nicht mit einer allgemeinen Formulierung wie „Der Verkäufer unterstützt die Übergabe“ abgehandelt werden.

Vor dem Closing braucht es Klarheit: Welche Entscheidungen trifft der bisherige Inhaber noch selbst? Wann berät er lediglich? Wer kommuniziert Veränderungen an Kunden und Mitarbeitende? Wie werden Meinungsverschiedenheiten behandelt? Und woran erkennen beide Seiten, dass die Übergabe abgeschlossen ist?

Eine gute Übergangsregelung schützt nicht nur den Käufer. Sie gibt auch dem Verkäufer eine faire, würdige Rolle: Wissen weitergeben, Beziehungen öffnen und Orientierung vermitteln, ohne weiterhin Verantwortung tragen zu müssen, die rechtlich und wirtschaftlich längst bei anderen liegt.
Der eigentliche Wechsel findet deshalb nicht mit der Unterschrift statt. Er gelingt in dem Moment, in dem Erfahrung ihren Platz behält, ohne die neue Unternehmensführung zu überlagern.


 
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